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   FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 6 K 1198/98   

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https://dejure.org/2000,14479
FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 6 K 1198/98 (https://dejure.org/2000,14479)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.04.2000 - 6 K 1198/98 (https://dejure.org/2000,14479)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. April 2000 - 6 K 1198/98 (https://dejure.org/2000,14479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 6a
    Steuerliche Behandlung der Aufwendungen für eine

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Behandlung der Aufwendungen für eine Rückdekkungsversicherung bei Nichtanerkennung der Pensionszusage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 6 K 1198/98
    Bei der Frage, ob einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt worden wäre, ist neben anderen - hier unstreitigen - Gesichtspunkten zu berücksichtigen, ob die Qualifikation des Geschäftsführers aufgrund einer entsprechenden Probezeit in der Weise feststand, dass sie einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nahegelegt hätte, den begünstigten Geschäftsführer durch eine Versorgungszusage an den Betrieb zu binden (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BStBl II 1999, 318 ; vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BStBl II 1999, 316 ; vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330).

    Darüber hinaus ist zu prüfen, ob zum Zusagezeitpunkt feststand, dass die Ertragslage der Gesellschaft auch in Zukunft die Erfüllung der Pensionszusage wirtschaftlich erlaubte (BFH-Urteile, BStBl II 1999, 318 ; vom 10. März 1993 I R 118/91, BStBl II 1993, 604 ).

    Letztlich darf keine den sozialen Frieden störende Bevorzugung des begünstigten Gesellschafter-Geschäftsführers gegen die Pensionszusage sprechen (BFH-Urteile, BStBl II 1999, 318 ; vom 17. Mai 1995 I R 105/94, BStBl II 1996, 423).

    Zwar hat der BFH betont (vgl. BFH-Urteil, BStBl II 1999, 318 ), dass eine Wartezeit nicht zwingend notwendig ist, um die steuerliche Anerkennung einer Versorgungszusage zu bejahen.

    Denn es obliegt grundsätzlich der eigenverantwortlichen Entscheidung des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, ob er eine Pensionszusage durch eine Rückstellung "anspart" oder künftig aus laufenden Erträgen zahlt, oder ob er sie ganz oder teilweise durch eine Versicherung rückdeckt (vgl. BFH-Urteil, BStBl II 1999, 318 unter 2 d der Gründe).

  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 6 K 1198/98
    Bei der Frage, ob einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt worden wäre, ist neben anderen - hier unstreitigen - Gesichtspunkten zu berücksichtigen, ob die Qualifikation des Geschäftsführers aufgrund einer entsprechenden Probezeit in der Weise feststand, dass sie einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nahegelegt hätte, den begünstigten Geschäftsführer durch eine Versorgungszusage an den Betrieb zu binden (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BStBl II 1999, 318 ; vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BStBl II 1999, 316 ; vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330).

    Als angemessene Zeit hat die Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil, BStBl II 1999, 316 ) und ihr folgend die Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben vom 14. Mai 1999, BStBl I 1999, 512) eine Zeitspanne von fünf Jahren angesehen.

    Diese Forderung bedingt, dass er im Falle einer Neugründung einer Gesellschaft mit einer das Ergebnis dauernd belastenden Versorgungszusage einige Zeit zuwarten muss, bis die Ertragsaussichten der Gesellschaft zuverlässig abgeschätzt werden können (vgl. BFH-Urteile, BStBl II 1999, 316 ; BFH/NV 1993, 330 m. w. N. zur Rspr.).

  • BFH, 30.09.1992 - I R 75/91

    Verfrühte Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 6 K 1198/98
    Bei der Frage, ob einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt worden wäre, ist neben anderen - hier unstreitigen - Gesichtspunkten zu berücksichtigen, ob die Qualifikation des Geschäftsführers aufgrund einer entsprechenden Probezeit in der Weise feststand, dass sie einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nahegelegt hätte, den begünstigten Geschäftsführer durch eine Versorgungszusage an den Betrieb zu binden (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BStBl II 1999, 318 ; vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BStBl II 1999, 316 ; vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330).

    Diese Forderung bedingt, dass er im Falle einer Neugründung einer Gesellschaft mit einer das Ergebnis dauernd belastenden Versorgungszusage einige Zeit zuwarten muss, bis die Ertragsaussichten der Gesellschaft zuverlässig abgeschätzt werden können (vgl. BFH-Urteile, BStBl II 1999, 316 ; BFH/NV 1993, 330 m. w. N. zur Rspr.).

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 6 K 1198/98
    Eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis ist anzunehmen, wenn die Gesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, dem sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (st. Rspr., vgl. z. B. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419 m. w. N.).
  • BFH, 31.05.1995 - I R 64/94

    Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer mehrgliedrigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 6 K 1198/98
    Ist der Begünstigte zugleich beherrschender Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren und von vornherein abgeschlossenen, wirksamen Vereinbarung fehlt (st. Rspr. vgl. z. B. BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 I R 64/94, BStBl II 1996, 246 ).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 105/94

    Berücksichtigung von fest zugesagten prozentualen Rentenerhöhungen bei der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 6 K 1198/98
    Letztlich darf keine den sozialen Frieden störende Bevorzugung des begünstigten Gesellschafter-Geschäftsführers gegen die Pensionszusage sprechen (BFH-Urteile, BStBl II 1999, 318 ; vom 17. Mai 1995 I R 105/94, BStBl II 1996, 423).
  • BFH, 10.03.1993 - I R 118/91

    Zu den Voraussetzungen einer Versorgungszusage an den Arbeitnehmer-Ehegatten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 6 K 1198/98
    Darüber hinaus ist zu prüfen, ob zum Zusagezeitpunkt feststand, dass die Ertragslage der Gesellschaft auch in Zukunft die Erfüllung der Pensionszusage wirtschaftlich erlaubte (BFH-Urteile, BStBl II 1999, 318 ; vom 10. März 1993 I R 118/91, BStBl II 1993, 604 ).
  • BFH, 11.02.1998 - I R 73/97

    Pensionszusage bei Neugründungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 6 K 1198/98
    Fehlen aber - wie im Streitfall - solche besonderen Umstände, so rechtfertigen die mangelnde Probezeit und die ungewissen Ertragsaussichten zum Zeitpunkt der Zusage die Vermutung, dass die Versorgungszusage ausschließlich auf gesellschaftsrechtlichen Gründen beruhte (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262 ).
  • BFH, 02.07.1999 - I B 102/98

    Schriftliche Versorgungszusage - Pensionsuzusage - Alleingesellschafter -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 6 K 1198/98
    Der Senat lässt keine Revision zu, da die Streitfragen bereits höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Juli 1999 I B 102/98, n. v.).
  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung liegt insoweit im betrieblichen Interesse (im Ergebnis ebenso OFD Chemnitz, Verfügung vom 9. August 1999, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1999, 1696; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. April 2000 6 K 1198/98, nicht veröffentlicht; FG Köln, Urteil vom 26. November 1998 13 K 147/96, EFG 1999, 349; s. auch Senatsurteile vom 5. Juni 1962 I 221/60 U, BFHE 75, 407, BStBl III 1962, 416; vom 4. April 1963 I 24/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 298; Reuter, GmbHR 1997, 1125, 1127; Götz, DStR 1998, 1946; Gosch, DStR 2001, 882, 888, und Steuerliche Betriebsprüfung 2002, 281, 283; vgl. demgegenüber abgrenzend zur Rechtslage bei Personengesellschaften BFH-Urteil in BFHE 196, 94, BFH/NV 2001, 1649; Paus, Finanz-Rundschau 2002, 75).
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